Die Verordnung des Landes untersagt bis zum 3. Mai den Betrieb folgender Einrichtungen (Auszug):
- Alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten, insbesondere Fitnessstudios, Kletterhallen sowie Tanzschulen und ähnliche Einrichtungen
Der Schließungs-Termin ist vorläufig, vorbehaltlich einer weiteren Verlängerung. Wir folgen konsequent den Verordnungen und Empfehlungen des Landes, der Stadt Böblingen und der SV Böblingen e.V.
Wir hoffen mit euch auf eine baldige Wiederaufnahme unseres Sports im Tischtenniszentrum Böblingen – BLEIBEN SIE GESUND !
Der Abteilungs-Vorstand